- Die DGFG ist gemeinnützig - was bedeutet das?
- Wie ist der Begriff "Gemeinnützigkeit" zu verstehen?
- Warum ist die DGFG eine gemeinnützige GmbH und keine Stiftung?
- Ist es nicht ein Widerspruch, eine GmbH und gleichzeitig gemeinnützig zu sein?
- Wie finanziert sich die DGFG?
- Welche Aufgaben hat die DGFG?
- Welche Ziele verfolgt die DGFG?
- Wer sind die Partner der DGFG?
- Wie gewährleistet die DGFG Transparenz?
- Gibt es eine staatliche Kontrolle?
- Welche Funktion hat der Beirat der DGFG?
- Werden Gewebespenden für das Tissue Engineering zur Verfügung gestellt?
- Werden Gewebespenden zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt?
Die DGFG ist gemeinnützig - was bedeutet das?
Die DGFG hat keine Gewinnerzielungsabsicht und ist selbstlos tätig. Das schreibt auch der Gesetzgeber vor: Eine gemeinnützige Gesellschaft muss mögliche Überschüsse direkt in die eigene Gesellschaft zurück investieren. Sie dürfen nicht von den Gesellschaftern entnommen werden. Alle Mittel müssen für den gemeinnützigen Zweck eingesetzt werden.
Die DGFG investiert alle Mittel, um das gemeinnützige Netzwerk weiter auszubauen, die Arbeit der Gewebebanken zu unterstützen oder die Bevölkerung über die Gewebespende aufzuklären.
Die Gemeinnützigkeit der DGFG prüft die Finanzbehörde. Als gemeinnützige GmbH ist die DGFG verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss vorzulegen. Darin muss sie Auskunft über die wirtschaftliche Situation geben und darstellen, woher ihre finanziellen Mittel kommen und wofür diese ausgegeben wurden. Die DGFG muss dabei nachweisen, dass diese Mittel ausschließlich für die Arbeit und den Ausbau des gemeinnützigen Netzwerkes genutzt wurden.
Wie ist der Begriff "Gemeinnützigkeit" zu verstehen?
Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man von gemeinnützigen Einrichtungen, wenn diese im Dienst der Allgemeinheit tätig werden und dem Gemeinwohl dienen. Dies definiert unter anderem die Abgabenordnung, die allgemeine Vorschriften zum Steuerrecht enthält. Danach verfolgt eine Körperschaft wie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) „gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“.
Die Gemeinnützigkeit ist damit vor allem steuerrechtlich festgelegt. Und das ist bewusst vom Gesetzgeber so gewollt. Denn er will freiwilliges gemeinwohlbezogenes Engagement mit den Mitteln des Steuerrechts anregen und fördern. So unterliegen gemeinnützige Einrichtungen zahlreichen steuerlichen Begünstigungen. Dazu gehören die Befreiung von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer. Darüber hinaus sind gemeinnützige Einrichtungen berechtigt, Spenden entgegen zu nehmen und Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Auf der anderen Seite ist es den Gesellschaftern nicht erlaubt, Überschüsse zu entnehmen. Sie müssen vielmehr direkt in die Gesellschaft zurückinvestiert werden, um die gemeinnützigen Ziele zu verfolgen.
Warum ist die DGFG eine gemeinnützige GmbH und keine Stiftung?
Immer mehr Initiativen im Non-Profit-Bereich, vor allem auch im Gesundheitswesen organisieren sich als Rechtsform der gemeinnützigen GmbH (gGmbH). Das hat mit Blick auf die gemeinnützigen Ziele der Arbeit mehrere Gründe.
Eine gGmbH hat gegenüber der Stiftung den Vorteil, dass sie dauerhaft der Willensbildung der Gesellschafter unterworfen bleibt. Das heißt, die GmbH-Gesellschafter haben es in der Hand, durch Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung sowie Vorgabe von Leitlinien einen unmittelbaren Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der gGmbH auszuüben.
Bei einer Stiftung ist eine solche Einflussnahme kaum möglich, denn diese hat als reines Zweckvermögen keine Mitglieder. Folglich ist das Stiftungsvermögen nach Begründung der Stiftung dem Einfluss der Stifter entzogen. Sie haben dann unmittelbar keine Kontrolle mehr, ob das Stiftungsvermögen entsprechend dem Stiftungszweck verwendet wird. Da der Vorstand der Stiftung deren einziges Organ ist, leitet er die Stiftung in Eigenverantwortung und unterliegt im Wesentlichen keiner Kontrolle. Er unterliegt zwar der staatlichen Stiftungsaufsicht, diese kontrolliert jedoch nicht das Tagesgeschäft.
Ist es nicht ein Widerspruch, eine GmbH und gleichzeitig gemeinnützig zu sein?
Nein, keineswegs. Denn diese Rechtsform ist nicht nur für Unternehmen gedacht, die auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind. Sie eignet sich auch sehr gut als Rechtskleid für körperschaftlich strukturierte „Non-Profit-Organisationen“. Das deutsche Gesellschaftsrecht ermöglicht es ausdrücklich, eine GmbH zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu gründen (vgl. §1 GmbHG).
Die gemeinnützige GmbH ist im „Non-Profit-Bereich“ weit verbreitet. Insbesondere im Gesundheitswesen wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Krankenhäuser zur gGmbH.
Grundsätzlich werden an eine gGmbH zwar dieselben gesetzlichen Anforderungen gestellt, die auch für eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete GmbH gelten. Dies regelt unter anderem das GmbH-Gesetz oder das Handelsgesetzbuch. Zu diesen Anforderungen gehören die Aufbringung des Stammkapitals von mindestens 25.000 Euro, bestimmte Mindestangaben in der Satzung, die Bereitstellung der beiden Organe Gesellschafterversammlung und Geschäftsführer, die notarielle Beurkundung der Satzung (Gesellschaftsvertrag) sowie bestimmte Eintragungen in das Handelsregister.
Darüber hinaus muss die Satzung aber weitere Angaben enthalten, die den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen. Hierzu zählt zum einen, dass der gemeinnützige Gesellschaftszweck dargestellt wird, wobei dieser Zweck selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden muss. Zum anderen muss sich aus der Satzung ergeben, dass das Vermögen der Gesellschaft (mit Ausnahme des Stammkapitals) bei Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft fließt. Man spricht diesbezüglich auch von der so genannten Vermögensbindung.
Faktisch heißt dies, dass die Gesellschafter einer gemeinnützigen GmbH keine Überschüsse aus der Gesellschaft entnehmen dürfen. Entscheidend für die Frage der Gemeinnützigkeit ist vielmehr, dass die DGFG sowohl aufgrund ihrer Satzung als auch durch die tägliche Arbeit ihren gemeinnützigen Gesellschaftszweck erfüllt und die Allgemeinheit selbstlos fördert. Mit anderen Worten: Es kommt letztendlich auf die eigentliche Tätigkeit der Gesellschaft an, nicht auf das Rechtskleid, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wird.
Wie finanziert sich die DGFG?
Die Spende von Geweben findet altruistisch statt. Weder der Spender noch seine Angehörigen erhalten für die Spende eine finanzielle Entschädigung. Sowohl das Transplantationsgesetz als auch das Gewebegesetz schreiben die Unentgeltlichkeit der Spende vor.
Gleichzeitig verursachen die Organisation der Spende, die Prozessierung und die Verteilung der Gewebetransplantate Kosten. Ärztliche und nicht ärztliche Mitarbeiter sind entlang des gesamten Prozesses von der Spende bis zur Transplantation tätig. Unter Berücksichtigung der unentgeltlichen Spende muss nach Auffassung der DGFG die Aufwandserstattungen für die Bearbeitung der Gewebespenden und die Bereitstellung von Gewebetransplantaten streng an den tatsächlichen Kosten orientiert sein.
Alle Aufwandserstattungen der DGFG sind so kalkuliert, dass sie die tatsächlichen Kosten abbilden. Um diese genau zu ermitteln, wurde für Augenhornhaut-Transplantate exemplarisch eine ausführliche Kalkulation in sieben Hornhautbanken durchgeführt (siehe beispielsweise die Bedarfsstudie zur Hornhautspende).
Welche Aufgaben hat die DGFG?
Die DGFG sieht es als ihre Aufgaben, die Gewebespende in Deutschland zum Wohle der Patienten zu organisieren und die Öffentlichkeit über die Gewebespende zu informieren. Grundsätze der Gesellschaft sind dabei der Dank gegenüber Spendern und ihren Angehörigen, der Respekt und Fürsorge für Gewebespender und Patienten sowie die Gewährleistung von Sicherheit und Gerechtigkeit.
Eine Vielzahl von Gewebespenden und Transplantationen in Deutschland werden innerhalb des Netzwerkes der DGFG betreut. Dieses Netzwerk beruht auf rein freiwilliger Basis. Anders als bei der Organspende gibt es im Bereich der Gewebespende keine gesetzlich vorgeschriebene Koordinierungsstelle für die Spende oder die Vermittlung von Geweben. Jede Gewebeeinrichtung, die die notwendigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann Gewebespenden betreuen, aufbereiten und zur Transplantationszwecken vermitteln.
Welche Ziele verfolgt die DGFG?
Die DGFG verfolgt mit ihrer Arbeit zwei Ziele:
- Aufbau eines gemeinnützigen Netzwerkes für Gewebetransplantation, um damit
- eine bedarfsgerechte, sichere, transparente und kostengünstige Versorgung der Patienten in Deutschland mit Gewebetransplantaten zu ermöglichen.
Dafür setzt die DGFG auf den kooperativen Aufbau von gemeinnützigen Spendestrukturen. Sie unterstützt Gewebeeinrichtungen bei der Aufbereitung von Gewebespenden für Transplantationen, der so genannten Prozessierung, und bei der anschließenden Verteilung der Transplantate an bedürftige Patienten.
Wer sind die Partner der DGFG?
Unter Kooperationspartner im engeren Sinne versteht die DGFG die derzeit 20 Gewebebanken, die im Netzwerk der DGFG tätig sind und die gemeinnützige Gewebespende unterstützen. Alle Gewebebanken haben vertraglich mit der DGFG die Einhaltung höchster Qualitätsstandards sowie der gültigen Vermittlungskriterien vereinbart. Durch einen regen fachlichen Austausch innerhalb Netzwerk wurde die Qualität der Gewebeaufbereitung verbessert.
Partner der DGFG sind selbstverständlich alle medizinischen Einrichtungen, mit denen die DGFG in den Bereichen der Gewebespende und/ oder der Transplantation zusammenarbeitet. Hierzu gehören sowohl Universitätskliniken, Krankenhäuser und Laboratorien als auch Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen, die Transplantatempfänger betreuen.
Wie gewährleistet die DGFG Transparenz?
Zentrales Ziel der DGFG ist der Auf- und Ausbau von transparenten Strukturen im Bereich der Gewebespende und -transplantation. Hierzu zählen neben der Berichtspflicht und der Aufklärung der Bevölkerung vor allem einheitliche und transparente interne Prozesse. Alle im Netzwerk der DGFG tätigen Einrichtungen haben sich vertraglich verpflichtet, ausschließlich nach medizinischen Kriterien zu handeln. Die Transplantate werden nur zur Transplantation an die Zentren abgegeben. Maßgeblich sind hier medizinische Kriterien wie Dringlichkeit, Erfolgsaussicht sowie Chancengleichheit. Alle Patienten werden auf einer Warteliste geführt.
Über ihre Arbeit und Aktivitäten berichtet die DGFG in ihrem Jahresbericht : Alle im Netzwerk betreuten Gewebespenden und vermittelten Transplantate werden hier aufgeführt. Im Jahresbericht legt die Gesellschaft auch wirtschaftliche Daten offen. Sie zeigt, woher ihre finanziellen Mittel kommen und wofür sie diese verwendet. Letzteres veröffentlichen bisher nur wenige Gewebebanken. Die DGFG ist jedoch davon überzeugt, dass dies für die Gewebemedizin ein wesentliches Element ist, um Transparenz zu schaffen.
Gibt es eine staatliche Kontrolle?
Alle medizinischen Einrichtungen im Netz der DGFG unterliegen strengen staatlichen Kontrollen. So müssen etwa die Gewebebanken für ihre Tätigkeit bei den Gesundheitsbehörden eine Erlaubnis beantragen. Dabei haben sie genau darzulegen, woher ihre Gewebespenden kommen, wie sie aufbereitet werden und was mit ihnen anschließend geschieht. Auch die DGFG, die sich um die Verteilung der Gewebespenden kümmert, muss für ihre Koordinationsfunktion eine Erlaubnis bei den Behörden beantragen.
Neben der Aufsicht durch die Gesundheits- und Finanzbehörden unterliegt die DGFG insbesondere der Kontrolle durch ihre Gesellschafter. Dazu dienen die gesetzlich vorgeschriebenen Gesellschafterversammlungen. Seit dem 1. August 2007 sind die Gesellschafter der DGFG zu gleichen Teilen das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus in Dresden, das Universitätsklinikum Leipzig sowie die Medizinische Hochschule Hannover (MHH).
Eine Überwachungs- und Prüfkommission, wie diese nach dem Transplantationsgesetz (TPG) für die Organspende eingerichtet wurde, existiert für Gewebeeinrichtungen nicht. Diese Kommission überprüft im Bereich der Organspende die Koordinierungsstelle bei der DSO und die Verteilungsstelle für Organtransplantate in Deutschland, Eurotransplant (ET) im niederländischen Leiden. ET ist eine holländische Stiftung, die für Deutschland, Belgien, Luxemburg, Niederlande und Slowenien die Organallokation organisiert.
Welche Funktion hat der Beirat der DGFG?
Die DGFG hat im Juni 2008 einen wissenschaftlichen Beirat berufen, der die Gesellschaft bei ethischen, rechtlichen und ökonomischen Fragen der Gewebemedizin berät. Die sechs Mitglieder wurden für eine Dauer von vier Jahren berufen.
Die Beiratsmitglieder sind renommierte Experten aus den Bereichen der Organ- und Gewebetransplantation. Für die DGFG sind sie ausschließlich beratend tätig, ihre öffentlich dargestellten Auffassungen und Publikationen zu Fragen der Gewebespende stellen nicht notwendigerweise die Prinzipien und Ziele der DGFG dar.
Werden Gewebespenden für das Tissue Engineering zur Verfügung gestellt?
Im Netzwerk der DGFG sind keine Firmen tätig, die Gewebe etwa im Rahmen von Tissue-Engineering-Projekten weiterverarbeiten, um daraus neue marktfähige Produkte zu entwickeln. Jede Gewebespende im Netzwerk der DGFG dient zur unmittelbaren Patientenversorgung. Dabei geht es um Gewebespenden wie Augenhornhäute, Herzklappen, Blutgefäße oder Knochenspenden. Diese Spenden werden nicht weiterverarbeitet, sondern so schnell wie möglich für eine Transplantation aufbereitet. Fachpersonal untersucht die Gewebe in einer Gewebebank, um eine Übertragung von Krankheiten zu verhindern. Anschließend werden sie in speziellen Nährlösungen aufbewahrt oder konserviert, bis ein geeigneter Empfänger gefunden ist, der dringend ein Gewebetransplantat benötigt.
In Zukunft wird mit dem wissenschaftlichen Fortschritt sicherlich ein zunehmender Bedarf an Gewebespenden für Tissue Engineering entstehen. Ob und wie dieser Bedarf gedeckt werden kann, werden die Gesellschaft und der Gesetzgeber ethisch und rechtlich in den kommenden Jahren zu diskutieren haben. Bislang müssen diese Programme jedoch auf anderes Gewebe zurückgreifen, beispielsweise auf tierisches Gewebe oder auf Reste von Operationen. Doch auch bei letzterem werden Fragen des Einverständnisses der Patienten und der Nutzung zu klären sein.
Werden Gewebespenden zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt?
Die innerhalb des Netzwerkes der DGFG gespendeten Gewebe dienen einzig dazu, kranke Menschen medizinisch optimal zu behandeln. Mit ihnen kann nur dann Forschung betrieben werden, wenn es eine entsprechende Einwilligung des Verstorbenen zu Forschungszwecken gibt. Diese Projekte müssen von einer Ethikkommission genehmigt sein. Das legen die Grundsätze des DGFG-Netzwerkes fest.
Wer seinen Körper oder Teile des Körpers nach dem Tod wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung stellen möchte, sollte dies gesondert dokumentieren. Wichtig ist es, darüber mit den Angehörigen zu sprechen, damit sie im Todesfall darüber Bescheid wissen.

