Meldungen

Die 6. Expertentagung der DGFG mit dem Schwerpunktthema Gewebeprozessierung findet am 4. November statt. Die Tagung ist Teil des "19th International Congress of the European Association of Tissue Banks" in Berlin. Durch die Einbindung der Expertentagung in die EATB-Konferenz bietet sich die Teilnahme auch an der Gesamtkonferenz an. Nähere Informationen finden Sie icon hier.

Die DGFG

Gewebespende ist eine gemeinnützige Aufgabe

Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation gemeinnützige Gesellschaft mbH (DGFG) sieht es als ihre Aufgabe, die Gewebespende in Deutschland zum Wohle der Patienten zu organisieren. Dabei setzen wir auf eine gute Zusammenarbeit mit unseren Partnern im Gesundheitswesen.

Die Gewebespende ist freiwillig. Die Unentgeltlichkeit der Spende und das Handelsverbot müssen sichergestellt werden. Die DGFG begrüßt ausdrücklich die im Gewebegesetz getroffenen Regelungen zum Handelsverbot mit Gewebezubereitungen, wodurch eine Kommerzialisierung ausgeschlossen ist. Die Unabhängigkeit und Gemeinnützigkeit der DGFG sind daraus die unabdingbare Folge.

Unsere Grundsätze sind:

Dank

Wir sind den Spendern und ihren Angehörigen im Namen der wartenden Transplantatempfänger dankbar, dass sie eine Gewebespende ermöglichen bzw. die Entscheidung dafür gemeinsam tragen. Ihre Bereitschaft, nach dem Tod Gewebe zu spenden, kann anderen Menschen das Leben retten oder zu einer besseren Lebensqualität beitragen. Wir danken all jenen, die täglich die Gewebespende in den Krankenhäusern unterstützen und mithelfen den Willen der Verstorbenen, Gewebe zu spenden, umzusetzen. Gewebespende heißt Leben retten und Leid lindern.

Respekt und Fürsorge

Menschen vertrauen uns ihre Spende an. Wir tragen eine große Verantwortung gegenüber den Verstorbenen und ihren Angehörigen und verpflichten uns, die Gewebespende bestmöglich umzusetzen und für eine Transplantation vorzubereiten. Diese Verpflichtung schließt die Einhaltung höchster Qualitätsstandards ein.

Über allem steht der pietätvolle Umgang mit dem Verstorbenen sowohl bei als auch nach der Entnahme. Der Verstorbene wird äußerlich unversehrt, würdevoll für die anschließende Bestattung vorbereitet. Ein würdevoller Abschied der Angehörigen nach einer Spende wird nicht verzögert oder gestört.

Sicherheit

Wir sind den Patienten, die eine Gewebespende erhalten, verpflichtet, sie vor Krankheiten zu schützen. Eine Übertragung von Erkrankungen und Infektionen durch ein Transplantat muss weitestgehend ausgeschlossen werden. Im Spendeprozess werden daher Kontraindikationen, also Umstände, die eine Transplantation ausschließen, überprüft.

Gerechtigkeit

Über 10.000 Patienten warten derzeit bundesweit auf ein Gewebetransplantat. Wir stehen für eine an Dringlichkeit, Erfolgsaussicht und Chancengleichheit orientierte Verteilung von Transplantaten an Patienten ein. Aus regionalen Wartelisten der transplantierenden Einrichtungen wird eine bundesweite Warteliste generiert, damit für jeden Empfänger das entsprechende Transplantat gefunden werden kann.