Hornhautbanken
Eine Hornhautbank ist eine Gewebebank für Präparate wie Hornhaut, Sklera, das ist die so genannte Lederhaut des Auges, und Amnion. Das Amnion ist die Eihaut der Fruchtblase, die bei der Geburt eines Kindes als Lebendspende gewonnen werden kann.
Die räumliche und personelle Ausstattung in den Hornhautbanken muss Standards erfüllen. Diese sind in den „Richtlinien zum Führen einer Hornhautbank“ der Bundesärztekammer festgelegt. Mit Inkrafttreten des Gewebegesetzes zum 1. August 2007 müssen Augenhornhautbanken für die Gewebeentnahme, für die Verarbeitung und Lagerung sowie ggf. für die Weitergabe bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen. Das regelt das Arzneimittelgesetz (AMG).
In Deutschland gibt es zirka 20 Hornhautbanken unterschiedlicher Größe. Häufig sind sie Augenkliniken von Universitäten angegliedert. Viele deutsche Hornhautbanken sind Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Hornhautbanken, die sich für Qualitätsstandards in der Prozessierung von Augenhornhäuten einsetzt.

