Muskulo-skelettale Banken
In einer muskulo-skelettalen Bank werden neben Knochen auch Faszien (Bindegewebshaut, die Muskeln umgibt), Sehnen und Bänder aufbereitet und gelagert.
Die räumliche und personelle Ausstattung in den Knochenbanken muss Standards erfüllen. Diese sind in den „Richtlinien zum Führen einer Knochenbank“ der Bundesärztekammer und in den Bestimmungen der Europäischen Vereinigung von Gewebebanken (EATB) festgelegt.
In Deutschland gibt es nur drei überregionale Gewebebanken, die eine Zulassung für die Prozessierung von Knochen, Bänder, Sehnen und Faszien besitzen. Weitere muskulo-skelettale Banken befinden sich derzeit im Genehmigungsverfahren entsprechend Gewebegesetz

