Ablauf der postmortalen Gewebespende

Eine Gewebespende läuft von der Spendermeldung bis hin zur Prozessierung in der Gewebebank in mehreren Schritten ab.

Irreversibler Herz-Kreislauf-Stillstand bzw. Hirntod

Der Tod muss nach Regeln festgestellt sein, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen (Richtlinie für die Regeln zur Feststellung des Todes der Bundesärztekammer). Das geschieht mittels Nachweis des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Gehirns oder eines äußeren sicheren Todeszeichens. Im Unterschied zur Organspende können Gewebe auch noch nach Herz-Kreislauf-Tod gespendet werden, da Gewebe nicht durchblutet werden.

Meldung an die DGFG

Die Meldung der potentiellen Gewebespender an die DGFG muss so schnell wie möglich erfolgen. Meldungen können telefonisch über die gebührenfreie 24-Stunden-Rufnummer 0800 511 5000 getätigt werden.

Ohne Meldung, keine Spende!

Rufen Sie uns bitte unter der gebührenfreien 24-Stunden-Rufnummer 0800 511 5000 an, wenn Sie uns einen Spender melden möchten. Unser ärztlicher Dienst klärt, ob eine Gewebespende möglich ist.

Auch im Rahmen einer Organspende besteht die Möglichkeit der Gewebespende.

Medizinische Ausschlussgründe

Unser ärztlicher Dienst klärt zunächst, ob eine Gewebespende möglich ist. Neben gewebeunabhängigen absoluten Kontraindikationen gibt es auch gewebespezifische Ausschlussgründe. Hier ist in jedem Einzelfall eine individuelle Abwägung erforderlich.

Wichtige Informationsquellen sind die behandelnden Ärzte bzw. der Hausarzt des Verstorbenen, die aktuelle bzw. historische Krankenakte und ggf. die Erhebung einer Fremdanamnese über die Angehörigen.

Behandelnde Ärzte werden gebeten, eine aktuelle Blutprobe (mind. Serum und EDTA) aus den Rückstellungen des Labors zu sichern. Jeder Spender wird gewebeabhängig auf Infektionskrankheiten getestet (mind. HIV, HBV, HCV, Syphilis). Ist keine Rückstellprobe verfügbar, kann innerhalb von 24 Stunden nach Todeseintritt eine Blutprobe abgenommen werden. Bei Organspenden erfolgt die Blutentnahme spätestens vor Perfusionsbeginn.

Aufklärung der nächsten Angehörigen

Das Gespräch mit den Angehörigen dient der Klärung des geäußerten oder mutmaßlichen Willens des Verstorbenen. Für die Entnahme von Gewebe muss die Einwilligung des Verstorbenen in Form einer mündlichen oder schriftlichen Einverständniserklärung (z.B. Organ- und Gewebespendeausweis) vorliegen. Ist der Wille nicht bekannt, können die nächsten Angehörigen im Sinne des Verstorbenen eine Entscheidung für oder gegen eine Gewebespende treffen. Auf diese Möglichkeit ist von behandelnden Ärzten, Transplantationsbeauftragten oder Gewebespendekoordinatoren in einem einfühlsamen und ergebnisoffenen Gespräch hinzuweisen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren. Lehnen die Angehörigen eine Gewebespende ab, ist der Prozess an dieser Stelle beendet.

Entscheidungsberechtigt sind:

  • der Verstorbene durch eine zu Lebzeiten abgegebene schriftliche Erklärung, z.B. Organ- und Gewebespendeausweis, Patientenverfügung
  • die Person, auf welche die Entscheidung übertragen wurde, z.B. vermerkt auf dem Organ- und Gewebespendeausweis
  • stellvertretend die Angehörigen, die den mündlichen oder mutmaßlichen Willen übermitteln
  • die Angehörigen nach eigenen Wertvorstellungen, wenn der mutmaßliche Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln ist.

Weiterer Ablauf bei Zustimmung

Die DGFG koordiniert zurzeit die Spende und Entnahme von Augen (Hornhaut), Herzklappen, Blutgefäßen sowie Knochen, Bindegewebe und Sehnen.

Die DGFG verfügt über ein bundesweites Netz von Standorten, die eine Gewebespende an fast jedem Ort ermöglichen. Die Gewebeentnahme findet im OP oder in Räumlichkeiten der Pathologie bzw. Prosektur statt. Alle Mitarbeiter sind in der Entnahme von Geweben geschult, werden regelmäßig fortgebildet und sind bei den zuständigen Behörden gemeldet. Für eine Hornhautspende entnimmt ein erfahrener Mitarbeiter das gesamte Auge. Die Aufbereitung des scheibenförmigen Hornhauttransplantats übernehmen Mitarbeiter in der Hornhautbank.

Im Rahmen einer Organspende ist ein Koordinator in der Regel vor Ort präsent, um sich mit den Entnahmechirurgen und den Mitarbeitern der Deutschen Stiftung Organtransplantation abzustimmen. Die Spende von Organen geht immer vor.

Würdevolle Versorgung des Verstorbenen

Wichtig bei jeder Gewebespende ist die pietätvolle Wiederherstellung des Körpers. Die entnommenen Augen werden durch hochwertige Glasprothesen mit der Augenfarbe des Verstorbenen ersetzt, anschließend werden die Lider geschlossen. Die Angehörigen haben nach einer Spende immer die Möglichkeit, sich würdevoll zu verabschieden. Eine Aufbahrung und das Durchführen religiöser Rituale sind ohne Einschränkung möglich.

Transport in die Gewebebank

Unsere Mitarbeiter verpacken das gespendete Gewebe entsprechend den geltenden Standards. Sie veranlassen den umgehenden Transport in die Gewebebank. Dort wird das Gewebe aufbereitet und bis zur Transplantation gelagert.

Rückmeldung mit Dank an die Angehörigen des Spenders

Auf Wunsch informieren wir die Angehörigen über den Erfolg der Spende. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen wir keine persönlichen Daten von Spendern und Empfängern zusammenfügen.