Gewebevermittlung
Das Ziel jeder Gewebespende ist es, bedürftigen kranken Menschen eine Transplantation zu ermöglichen. Aufgabe der Verantwortlichen ist es daher, für jeden Patienten ein passendes Transplantat zu finden. Stehen viele Transplantate zur Verfügung, kommen Aspekte wie „Wer erhält ein Transplantat?“ gar nicht erst zum Tragen. Doch noch immer setzen sich zu wenig Menschen aktiv mit Fragen der Spende nach dem Tode auseinander und erklären sich bereit, zu spenden. Das Resultat: Nicht allen Patienten kann heute zeitnah ein Transplantat zur Verfügung gestellt werden.
Doch nicht nur der Mangel an Spendern begrenzt die Vermittlung von Geweben. Können Transplantationsmediziner nicht auf den gesamten Pool an Trans- plantaten in Deutschland zurückgreifen, sondern nur auf Spenden ihrer eigenen Klinik, so kann dieses unnötig die Wartezeit für den Patienten verlängern.
Verteilung
Das Transplantations- und Gewebegesetz sieht für Gewebetransplantate keine Allokation (Zuteilung von Transplantaten nach Verteilungskriterien), wie bei der Organspende, vor. Der Grund hierfür liegt in der Auffassung, dass nicht wie im Bereich der Organtransplantation die „Verwaltung“ eines Mangels, gegeben ist. Dieses ist richtig, wenn die Gewebespende entsprechend des Gewebegesetzes transparent und effizient umgesetzt worden ist. Doch soweit ist es noch nicht.
Jede transplantierende Einrichtung in Deutschland kann bei der DGFG einen Patienten für eine Transplantation anmelden. Steht im Netzwerk der DGFG für den Empfänger ein geeignetes Transplantat zur Verfügung, kann dies innerhalb kurzer Zeit verpflanzt werden.
Allokation
Unter Allokation versteht man eine Zuteilung von Transplantaten nach bestimmten Kriterien. Da derzeit in der Gewebetransplantation ein Mangel an Gewebetransplantaten besteht, hat das Netzwerk der DGFG ebenfalls Allokationskriterien erarbeitet.
Die DGFG verteilt Gewebetransplantate in Analogie zur Organtransplantation streng nach einheitlichen Kriterien.
- Dringlichkeit
- Erfolgsaussicht
- Chancengleichheit
Die Dringlichkeit spiegelt Notfallsituationen wieder, bei denen das Leben bedroht ist (z.B. bei Gefäßtransplantationenen) oder der Verlust des Organs (z.B. das Auge) oder eines Beines die Folge sein kann. Auch Transplantationen bei Kindern können eine hohe Dringlichkeit bedingen, da Kinder sich nur mit funktionell intakten Augen oder Gliedmaßen gut entwickeln können.
Der Aspekt der Erfolgsaussicht spielt vor allem bei Patienten eine Rolle, bei denen der Erfolg der Transplantation durch die Grunderkrankung oder bestehende Risikofaktoren eingeschränkt sein kann bzw. der Erfolg durch eine fast hundertprozentige immunologische Verträglichkeit als sehr groß angesehen wird.
Chancengleichheit wird über die Wartezeit abgebildet und muss deshalb gewährleistet werden, weil heute mehr Transplantate benötigt werden, als Spenden erfolgen.
Warteliste
In einer Warteliste werden alle Patienten gelistet, die ein Gewebetransplantat benötigen. Für jedes Gewebe werden getrennte Wartelisten gebildet.
In Deutschland existiert keine bundesweite Warteliste aller Patienten wie bei der Organtransplantation.
Empfänger- und Bestandsdatenbank der DGFG
Die DGFG hat eine Datenbank entwickelt, in der alle Gewebebanken des Netzwerkes der Gesellschaft die Gewebetransplantate auflisten. Die DGFG kann somit jederzeit Auskunft über alle zur Verfügung stehenden Transplantate geben. Ein kontinuierlicher Abgleich der Warteliste mit der Bestandsliste sichert eine Gewebevermittlung nach Dringlichkeit, Erfolgsaussicht und Chancengleichheit.
Mit Hilfe der Empfänger- und Bestandsdatenbank der DGFG kann in Deutschland der tatsächliche Bedarf an Gewebetransplantaten ermittelt werden. Die Sicherheit der Patienten wird im Fall einer Komplikation deutlich erhöht, da der Weg des Gewebepräparats vom Spender bis zum Empfänger sichergestellt wird. Mit Inkraftreten des Gewebegesetzes zum 1. August 2007 müssen zudem alle erfolgten Gewebetransplantationen beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet werden.

