Knochen- und Weichteilgewebespende
(Muskulo-skelettale Spenden)
Knochen- und Weichteilgewebespenden können sowohl von Lebendspendern (Oberschenkelköpfe bei Hüft-Operationen) als auch von Verstorbenen gewonnen werden. Auch hier ist der Wille des Verstorbenen bzw. der mutmaßliche Wille, geäußert durch die Angehörigen, entscheidend.
Knochenspenden sind bis zu einem Alter von 99 Jahren, Weichteilspenden (Sehnen, Bänder, Bindegewebe) bis zum 65. Lebensalter möglich. Entscheidend ist der Zustand der Gewebe. Auch Haut kann bis zu einem Lebensalter von 75 Jahren gespendet werden.
Um eine Übertragung von Erkrankungen auf den Empfänger zu verhindern, dürfen vor der Knochenentnahme keine Kontraindikationen bekannt sein. Kontraindikationen sind beispielsweise eine unbekannte Todesursache, bösartige oder gewebespezifische Erkrankungen sowie Infektionen von Bakterien, Viren oder Pilzen. Auch Vergiftungen, Impfungen mit Lebend-Impfstoffen oder aber eine Diabetes-Erkrankung (die länger als 10 Jahre insulinpflichtig war) führen zum Ausschluss von der muskulo-skelettalen Spenden.
Die Entnahme der Knochen wird im Rahmen einer Gewebespende ausschließlich durch qualifiziertes Personal unter ärztlicher Leitung durchgeführt. Entnommen werden können die Knochen der Gliedmaßen (Arm und Bein), der Beckenkamm, Rippenknorpel sowie Sehnen, Bänder und Haut.
Der Rekonstruktion des Leichnams nach der Spende kommt eine außerordentlich hohe Bedeutung zu. Die für die Gewebespende zuständige DGFG trägt Sorge dafür, dass eine fachgerechte Rekonstruktion des Spenders erfolgt, damit die Familie auch nach einer Entnahme Abschied nehmen kann.

