Voraussetzung
Gewebe können nur dann entnommen, aufgearbeitet und einem kranken Menschen transplantiert werden, wenn drei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Tod muss entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt sein.
- Für die Entnahme von Gewebe muss eine Einwilligung des Verstorbenen vorliegen, entweder in Form einer mündlichen oder schriftlichen Einverständniserklärung des Verstorbenen (Organ- und Gewebespendeausweis) bzw. indem die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen entscheiden (mutmaßlicher Wille des Verstorbenen).
- Es dürfen keine medizinischen Gründe (Kontraindikationen) gegen eine Gewebespende sprechen. Kontraindikationen sind für einzelne Gewebe spezifisch und dienen dem Empfängerschutz, in Bezug auf übertragbare Erkrankungen.

