Meldungen

Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation sucht ab dem 1. April an den Standorten Rostock UND Neubrandenburg je eine/n Koordinator/in im Bereich Gewebespende (Dipl. Biologin/Biologe/Medizinische/r Präparator/in). Weitere Informationen zu den Stellenausschreibungen finden Sie hier.

Voraussetzung

Gewebe können nur dann entnommen, aufgearbeitet und einem kranken Menschen transplantiert werden, wenn drei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Tod muss entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt sein.
  • Für die Entnahme von Gewebe muss eine Einwilligung des Verstorbenen vorliegen, entweder in Form einer mündlichen oder schriftlichen Einverständniserklärung des Verstorbenen (Organ- und Gewebespendeausweis) bzw. indem die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen entscheiden (mutmaßlicher Wille des Verstorbenen).
  • Es dürfen keine medizinischen Gründe (Kontraindikationen) gegen eine Gewebespende sprechen. Kontraindikationen sind für einzelne Gewebe spezifisch und dienen dem Empfängerschutz, in Bezug auf übertragbare Erkrankungen.