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Die Transplantation eines Gesichts ist nach wie vor ein experimentelles Verfahren: Ein neunzehnjähriger junger Mann bekommt nach schweren Verbrennungen ein neues Gesicht transplantiert. Die Transplantation verändert sein ganzes Leben. Viele rechtliche und ethische Details müssen geklärt werden. Einen Video-Bericht finden Sie hier.

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Patientenforum "Zurück ins Licht" zur Hornhauttransplantation in Hannover

Welche Funktion übernimmt die Hornhaut des menschlichen Auges und was sind die Folgen, wenn diese ausfällt? Was genau passiert bei einer Transplantation der Hornhaut? Und wer kommt überhaupt als Gewebespender in Frage? Diese und weitere Fragen rund um die Hornhauttransplantation und das Thema Gewebespende standen im Mittelpunkt der gemeinsam von der DGFG und der Klinik für Augenheilkunde des Klinikum Nordstadt organisierten Veranstaltung am 24. Februar 2010 im Madjid-Samii-Auditorium des Klinikums Nordstadt.

„Mit bis zu 5000 durchgeführten Operationen in Deutschland im Jahr ist die Hornhauttransplantation die häufigste und auch die erfolgreichste Transplantation in der Medizin“ weiß Prof. Dr. Burkhard Wiechens, Chefarzt der Klinik für Augenheilkunde, der den rund 40 Patienten, Angehörigen und Interessierten vor Ort einen informativen Einblick in den Aufbau einer Hornhaut und ihre Funktion für das menschliche Sehorgan gab. „Viele Erkrankungen der Hornhaut können nur durch die Verpflanzung einer Spenderhornhaut behandelt werden, um die verlorene Sehkraft zurückzugewinnen“, erläutert Prof. Wiechens die Notwendigkeit.

Die Hornhauttransplantation, in Fachkreisen Keratoplastik genannt, lässt sich anhand verschiedener Techniken durchführen. Dr. Köhler, Oberarzt in der Klinik für Augenheilkunde, zeigte anhand von Bildern beispielhaft Erkrankungsfälle vor und nach einer Transplantation. Ein kurzer Film veranschaulichte den Besuchern sehr eindrucksvoll die einzelnen Schritte des für den Patienten schmerzfreien Eingriffs. Hornhauttransplantate stammen immer von Spendergewebe, das von menschlichen Verstorbenen gewonnen wird. Dieser Vorgang geschieht in Deutschland ausschließlich nach einer ausdrücklichen Einwilligung der Angehörigen von Verstorbenen. „Nehmen Sie Ihren Angehörigen diese schwere Entscheidung ab, indem sie noch zu Lebzeiten Ihre Einstellung zum Thema Gewebespende im engen Familienkreis ansprechen“ empfiehlt Martin Börgel, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation, zum Umgang mit diesem sensiblen Thema.

Gespendet werden können Augenhornhäute, Haut, Knochen, Bindegewebe und Sehnen sowie Herzklappen und Blutgefäße. Obwohl es deutlich mehr potenzielle Gewebespender als Organspender gibt und im Vergleich zur Organspende eine Lagerung der Gewebe über einen gewissen Zeitraum möglich ist, werden z. Z. noch weniger Gewebe gespendet als Transplantate für Patienten benötigt werden. Allein an Hornhäuten besteht im Jahr in Deutschland ein Bedarf von rund 8.000 bis 10.000 Transplantaten, denen geschätzte 6.000 Spender-Hornhäute gegenüber stehen.

„Die Möglichkeit einer Gewebespende nach dem Tod muss in der Öffentlichkeit und bei  den betroffenen Angehörigen stärker kommuniziert werden“, benennt Martin Börgel die Chance, diesen Mangel zu beheben und die Wartezeit für Patienten noch weiter zu reduzieren. „Wir wissen, dass die Bereitschaft, sich für eine Gewebespende zu entscheiden, bei den meisten Menschen vorhanden ist“.

Ein betroffener Patient, Herr Mehdi T., berichtete von seinen eigenen Erfahrungen mit einer bei ihm an der Klinik für Augenheilkunde des Klinikums Region Hannover durchgeführten Hornhautverpflanzung, die die kontinuierliche Verschlechterung seiner Sehkraft stoppte. „Normalerweise alltägliche Dinge wie Autofahren oder Lesen waren vor der Operation gar nicht mehr möglich. Jetzt merke ich, wie sich meine Sehkraft Tag für Tag wieder verbessert“.

Insgesamt konnten auf der Veranstaltung viele Fragen aus dem Publikum beantwortet werden. Etwa, dass es für eine Gewebespende keine Altersgrenze gibt, sofern keine medizinischen Gründe gegen die Spende sprechen. Unbekannt war den meisten auch, dass eine Spende bis zu 72 Stunden nach dem Tod möglich ist und es auch nicht nötig ist, sich zu Lebzeiten als möglicher Spender untersuchen zu lassen. Von Interesse war für viele Zuhörer auch, nach welchen Kriterien die verfügbaren Transplantate an die auf der Warteliste stehenden Patienten verteilt werden, nämlich nach Dringlichkeit, Erfolgsaussicht und Chancengleichheit.